Satzung Schwaderloh 

Satzungen des Schwaderloh - Schützenverbandes 

Antrag an der Landsgemeinde; 29. Sept. 2009, ohne Gegenstimme genehmigt

Die männliche Bezeichnung einer Funktion oder Person schliesst automatisch auch die weibliche mit ein.

 

  1. Name, Sitz und Zweck

    1. Unter der Bezeichnung ,,Schwaderloh - Schützenverband" besteht mit Sitz in Neuwilen in der Gemeinde Kemmental / TG ein Verband von Schützengesellschaften.

    1. Zur Erinnerung an das denkwürdige Ereignis des Schwabenkrieges, insbesondere des eidgenössischen Kriegslagers in Schwaderloh, veranstaltet der Verband alljährlich am letzten Sonntag im September das historische Schwaderlohschiessen, verbunden mit einer patriotischen Feier, zur Hebung der schweizerischen Wehrkraft und zur Pflege freundeidgenössischer Gesinnung.

  1. Mitgliedschaft

    1. Der Verband setzt sich aus Schützengesellschaften zusammen, die dem Thurgauer Kantonal-Schützenverband angehören und sich verpflichten, regelmässig am Schwaderlohschiessen teilzunehmen. Diese Verbandsgesellschaften werden im Folgenden Stammsektionen genannt.

    1. Die Stammsektionen bezahlen eine einmalige Eintrittsgebühr, deren Höhe von der Schwaderlohkommission bestimmt wird.

    1. Schützengesellschaften, welche dem Verband beitreten wollen, haben sich bei der Schwaderlohkommission anzumelden.

    1. Schützen, die sich am Schwaderlohschiessen beteiligen, müssen Mitglied derjenigen Sektion sein, die sich zur Teilnahme anmeldet. Es sind nur lizenzierte Schützen zugelassen.

    1. Personen, die sich um den Schwaderloh-Schützenverband verdient gemacht haben, können auf Antrag der Schwaderlohkommission zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

  1. Gastsektionen

    1. Am zivilen Schwaderlohschiessen können auch Gastsektionen, militärische Einheiten und Verbände, das Festungswachtkorps, das Grenzwachtkorps sowie das Polizeikorps teilnehmen.

  1. Organisation

    1. Die Organe des Verbandes sind:
      die Schützenlandsgemeinde
      die Schwaderlohkommission
      die Rechnungsprüfungs-Sektion
      die Urabstimmung

       
    2. Die Schützenlandsgemeinde findet jeweils nach Schluss des Schiessens statt. Stimmberechtigt sind zwei delegierte Schützen aus jeder Stammsektion.
       
    • ln ihre Kompetenz fallen:
    • Genehmigung des Protokolls der letzten Schützenlandsgemeinde
    • Genehmigung der Verbandsrechnung und des Revisorenberichtes
    • Wahl von mindestens 5 Mitgliedern der Schwaderlohkommission und des Präsidenten aus der Schwaderlohkommission
    • Wahl der Rechnungsprüfungssektion
    • Behandlung von Anträgen der Schwaderlohkomm ission und der Stammsektionen, sofern solche nicht durch Urabstimmungen erledigt worden sind
    • Behandlung allfälliger Rekurse
    • Revision der Satzungen
    • Aufnahme und Ausschluss von Stammsektionen
    • Anträge und Wahlvorschläge der Stammsektionen müssen spätestens 4 Wochen vor der Landsgemeinde schriftlich der Schwaderlohkommission eingereicht werden.
    1. Die Schwaderlohkommission setzt sich aus mindestens 9 Mitgliedern zusammen, von denen 3 durch die durchführenden Gewehrschützen Bäärenmos und einer durch die Handrohrschützen Alterswilen bestimmt werden. Ein Delegierter wird durch die Armee bestimmt. Die Kommission konstituiert sich mit Ausnahme des Präsidenten, der durch die Landsgemeinde gewählt wird, selbst. Doppelfunktionen sind möglich. Die Amtsdauer beträgt 3 Jahre.

      Die Schwaderlohkommission leitet die Geschäfte des Verbandes und ist für folgende Aufgaben zuständig:
  • sie bereitet das Schiessen vor und beauftragt die Gewehrschützen im Bäärenmos und die Handrohrschützen Alterswilen mit der Durchführung des Anlasses
  • sie bestimmt die Gastsektionen, die zugelassen werden
  • sie stellt Antrag über die Aufnahme oder den Ausschluss von Stammsektionen
  • der Präsident vertritt den Verband nach aussen; er leitet die Schützenlandsgemeinde und die Kommissionssitzungen
  • der Vizepräsident übernimmt diese Funktionen während seiner Abwesenheit
  • der Sekretär besorgt die Korrespondenz und bereitet den administrativen Teil des Schiessens vor
  • der Aktuar führt die Protokolle der Schützenlandsgemeinde und der Sitzungen
  • der Kassier besorgt die Kassengeschäfte
  • der Schützenmeister behandelt den schiesstechnischen Teil in Verbindung mit den PIatzSektionen
  • der Chef Pistole ist für den Pistolenwettkampf zuständig und unterstützt die Handrohrschützen
  • der Pressechef ist für die Pressevorschau und die Berichterstattung in den Medien zuständig
  • der Delegierte der Armee ist Verbindungsglied zu den militärischen Stellen und organisiert mit seinen Helfern den Militärwettkampf

  1. Finanzielles

    1. Die ordentlichen Auslagen des Verbandes werden bestritten aus:

  • Beiträgen von Behörden, Stamm und Gastsektionen sowie Gönnern
  • Eintrittsgebühren
  • Gruppen und Einzeldoppelgelder, deren Höhe jeweils von der Schwaderlohkommission festgesetzt wird

    1. Für die Verpflichtungen des Verbandes haftet nur das Verbandsvermögen.

  1. Austritt, Ausschluss, Auflösung

    1. Sektionen, die aus dem Verband austreten wollen, haben dies der Schwaderlohkommission vor dem 31. Dezember schriftlich zu melden. Sektionen, die das Schwaderlohschiessen drei aufeinander folgende Jahre ohne genügenden Grund versäumen, gelten als ausgetreten. Sektionen, die sich den Satzungen und Anordnungen widersetzen, können durch die Schützenlandsgemeinde ausgeschlossen werden.

    1. Ausgetretene oder ausgeschlossene Sektionen. verliejen jegliches Anrecht auf das Verbandsvermögen.

    1. Der Verband kann sich nicht auflösen, solange drei Sektionen seinen Fortbestand wünschen. Sollte der Verband aufgelöst werden, so wird das Verbandsvermögen vom Thurgauer Kantonalschützenverband solange verwaltet, bis sich im Kemmental ein neuer Verband mit gleichem Zweck bildet.

  1. Schwaderlohschiessen

    1. Das Schwaderlohschiessen ist ein Gruppenwettkampf. Die Gewehrgruppen bestehen aus 8 Teilnehmern, die Pistolengruppen aus 6 Teilnehmern. Das Wettkampfprogramm soll einem feldmässigen Schiessen entsprechen, das auf der Anlage Bäärenmos und der Pistolenschiessanlage Alterswilen durchführbar ist. Über die Anzahl der zugelassenen Gruppen und die Möglichkeit der Teilnahme von Einzelschützen entscheidet die Schwaderlohkommission. Die Durchführung erfolgt gemäss den Bestimmungen der jeweiligen Schiessprogramme.

      Nebst dem zivilen Wettkampf soll auch ein separater, militärischer Wettkampf mit eigenem Reglement durchgeführt werden.

  1. Rangierung und Auszeichnungen

    1. Die Stamm- und Gastsektionen werden getrennt rangiert. Die Rangierung und Abgabe der Auszeichnungen erfolgt gemäss den Bestimmungen der jeweiligen Schiessprogramme.

  1. Schlussbestimmungen

    1. Die Revision dieser Satzungen muss mit Zweidrittelmehrheit, der an der Schützenlandsgemeinde anwesenden Stimmberechtigten genehmigt werden.

Für den Schwaderlohschützenverband,                        Kemmental, 29.09.2009

der Präsident                                                                         der AG – Aktuar

Ruedi Schnyder                                                                 Markus Brandes

Genehmigt durch Schweizer Schiesssportverband,    Luzern, 09. Aug. 2009

Chef Abteilung Pistole                                                          Chef Abteilung Gewehr 300m

Paul Röthlisberger                                                                David Siegenthaler